Rahmenbedingungen
Termine:
- Nach telefonischer Vereinbarung +43 664 53 08 978
Bitte sprechen Sie mir auf Band, ich rufe ehest möglichst zurück. - Per Mail: praxis@neuropsychologin-seidl.at
Mein Angebot richtet sich an alle Erwachsenen, ab 18 Jahren.
Kosten für klinisch-psychologische bzw. neuropsychologische Diagnostik:
Als eingetragene Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik haben meine Patient:innen die Möglichkeit einer (Teil-) Refundierung durch die Krankenkasse. Dazu wird eine ärztliche Zuweisung oder eine Zuweisung eines/einer Psychotherapeut:in benötigt. Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose (kodiert nach ICD-10) sowie eine präzise Fragestellung enthalten. Diese Verdachtsdiagnose bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kostenersatz.
Für eine klinisch-psychologische bzw. neuropsychologische Diagnostik, welche ein ausführliches Erstgespräch, die testdiagnostische Abklärung mit wissenschaftlich fundierten Testverfahren, das Befundgespräch und einen schriftlichen Befund umfasst, ist mit Kosten in Höhe von EUR 550,00 zu rechnen. Je nach Aufwand und zeitlichem Umfang können diese Kosten variieren. Derzeit ist eine Refundierung der Kosten durch die Krankenkasse in Höhe von EUR 285,00 bis EUR 330,00 möglich (Stand 8/2024).
Wahlpsycholog:innen haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse, d.h. nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik muss das Honorar selbst bezahlt werden. Danach kann die ausgestellte Honorarnote mit der Auflistung aller erbrachten Leistungen und der ärztlichen Zuweisung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Kosten für das neuropsychologische Training (Rehabilitation bzw. kognitives Training):
EUR 100,– für eine Einheit, à 50 Minuten.
Kosten für klinisch-psychologische Behandlung:
EUR 100,– für eine Einheit, à 50 Minuten.
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass Versicherte erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der
BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Vorgangsweise finden Sie hier: Kostenzuschuss Klinisch-psychologische Behandlung
Die Leistungen sind Ust-befreit gemäß §6 Abs. 1 Z19 nUstG.
Ich ersuche um rechtzeitige Absage (24 Stunden vor vereinbarten Termin) für den Fall, dass Sie den Termin nicht einhalten können. Nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen werden verrechnet.
Bitte bringen Sie zum Termin Folgendes mit:
- Brille bzw. Hörgeräte (bei Bedarf)
- Liste mit Medikamenten, die aktuell eingenommen werden
- Vorbefunde (wenn vorhanden)
Verschwiegenheit:
Sämtliche Informationen aus den Behandlungen unterliegend lt. Psychologengesetz der Verschwiegenheitspflicht.
Praxis:
- Praxis Preysinggasse 19/9, 1150 Wien (Google Maps)